Rund- & Radweg - Allgemein

Grünes Licht für Chiemseerundweg 07.02.2009

Quelle: Chiemgau-Zeitung, Hans Thümmler / 09.02.2009
Die Neukonzeption des Chiemseerundweges (wir berichteten wiederholt) ist seit Monaten ein heftig diskutiertes Thema in den neun Gemeinden rund um das Bayerische Meer. Auch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Gastadt im Gemeindehaus Gollenshausen stand das Millionen-Projekt auf der Tagesordnung.

«AZV ab 1. April Radwegbauer»
«Wenn jetzt alle neun Gemeinden rund um den Chiemsee einer Übertragung der Baulast für diese Neukonzeption auf den Abwasser- und Umweltverband Chiemsee zustimmen und auch ihre neue Trassenführung festlegen, ist der AZV ab 1. April Radwegbauer», sagte AZV-Geschäftsführer Thomas Weimann. Die Übertragung der Baulast durch die Kommunen auf den AZV ist erforderlich, um den Anspruch auf Fördergelder zu sichern.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Übertragung der Baulast auf den AZV und auch der Trassenführung in der Gemeinde zu (wir berichten darüber noch gesondert).
Weimann wies eindringlich darauf hin, dass es wichtig sei, alle Gemeinden unter einem Hut zu bringen. Nur wenn der AZV die Straßenbaulast von allen Mitgliedsgemeinden und auch den Unterhalt für den Rundweg übernehmen, könne, sei es möglich die Fördermittel, die in der Regel 50 Prozent betragen würden, abzurufen. Die Trassenführung in den einzelnen Gemeinden müsse bald feststehen und dem AZV mitgeteilt werden.
Der Geschäftsführer erinnerte daran, dass es bereits sieben Änderungs-Entwürfe gegeben habe, um dem Ziel, Einstimmigkeit der Mitgliedsgemeinden zu erreichen, näher zu kommen.
Allerdings werde es jetzt noch eine achte Änderung geben müssen. Für Abstimmungen in Angelegenheiten des Chiemseerundweges wurde ein eigener neuer Passus eingefügt. Jede der neun Anliegergemeinden habe demnach zehn Stimmen.
Neu ist laut Weimann, dass jede Gemeinde nur darüber bestimmen dürfe, was in ihrem eigenen Wirkungsbereich an Baumaßnahmen für den Rundweg anfällt. Maßnahmen in anderen Gemeinden können dadurch nicht blockiert werden. Die Änderung der Satzung müsse allerdings erst von der Verbandsversammlung beschlossen werden. Der AZV hoffe auch bei der Endabstimmung über die Neukonzeption des Rundweges auf Einstimmigkeit, schloss der AZV-Geschäftsführer. th