Rund- & Radweg - Allgemein

Grundstücksverhandlungen scheitern

Quelle: Hans Thümmler / 28.01.2010

An der Straße zwischen Mitterndorf und Gollenshausen wird vorerst kein Radweg gebaut. Die Gemeinde konnte sich mit mehreren Grundeigentümern nicht einigen.

Gstadt/Gollenshausen - Es scheitere daran, dass die Verhandlungen für den Grunderwerb zum Ausbau des Radwanderweges mit mehreren Anliegern negativ verlaufen seien, erklärte Bürgermeister Bernhard Hainz in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats im Gemeindehaus Gollenshausen.
Das Gremium wollte die zusätzliche Fördermöglichkeit für den Bau sogenannter staatsstraßenbegleitender Radwege nutzen und hatte für die Anlegung eines Radweges von Mitterndorf bis Gollenshausen die Aufnahme in dieses Zuschussprogramm beantragt. Der Radweg sollte auch eine Alternative für Radfahrer sein, die ansonsten den Chiemsee-Uferweg zwischen Mitterndorf und Gollenshausen nutzen.
Hainz erklärte, dass auch nach einer Bedenkzeit keine Einigung mit einigen Grundeigentümern erzielt werden konnte. Durch die Verzögerung des Baubeginns wegen der Grundstücksverhandlungen sei auch die Fördermöglichkeit im Rahmen des Sonderprogramms entfallen, ergänzte der Bürgermeister.
Der Gemeinderat bedauerte, dass der Radweg nicht gebaut werden kann, und beauftragte das Planungsbüro, die weitere Planung einzustellen. Allerdings soll an einem Radweg auf diesem Streckenabschnitt weiterhin grundsätzlich festgehalten werden.
Im Zuge der Diskussion um den Radweg wurde auch der Bau einer Unterführung oder Brücke als Verbindung zwischen Mitterndorf und dem Chiemsee wieder angesprochen. Dazwischen liegt die viel befahrene Staatsstraße. Nach der Sanierung eines Dreiseithofes in Mitterndorf, aus dem ein Erholungsheim für krebs- und andere schwerkranke Kinder wird (wir berichteten), wird dort damit gerechnet, dass mehr Fußgänger von Mitterndorf über die Staatsstraße zum Bayerischen Meer und wieder zurück wollen.
Beim Rosenheimer Landrat soll nun angefragt werden, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum mit einer Kostenbeteiligung für eine solche Baumaßnahme gerechnet werden kann.
Der Bauanfrage der Eigentümergemeinschaft Zimmermann/Wallraf zur Neuordnung der Anwesen in Aisching 2 stimmte das Gremium zu. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Das bestehende Hauptgebäude sei zu Wohnzwecken genehmigt und das zweite Gebäude diene derzeit als Atelier.
Die Bauherren wollen jetzt das Haupthaus abreißen und etwas weiter südlich einen Ersatzbau mit maximal zwei Wohneinheiten erstellen. Ob das Atelier, wie beantragt, künftig für Wohnzwecke genutzt werden darf, müsse die Genehmigungsbehörde entscheiden, so der Gemeinderat. Das Gremium würde allerdings den Erhalt des "landschaftsprägenden" Gebäudes befürworten. Im Falle einer Nutzung zu Wohnzwecken müsse die Zahl der Wohneinheiten auf zwei beschränkt werden, erklärte der Gemeinderat. th