Rund- & Radweg - Allgemein

Jetzt gibt es doch Geld vom Staat 11.02.2009

Quelle: Chiemgauzeitung, Hans Thümmler / 12.02.2009
Die Gemeinde bekommt jetzt doch 30 Prozent der Kosten für das Projekt einer Neukonzeption des Chiemseeuferweges gefördert. Nach bisherigen Bescheiden hätte es für die finanzstarke Kommune im Gegensatz zu den anderen acht beteiligten Gemeinden keine öffentlichen Gelder gegeben (wir berichteten).

Einstimmig billigte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im Gemeindehaus Gollenshausen die Übertragung der Straßenbaulast für den Bau des Uferweges auf den Abwasser- und Umweltverband (AZV) Chiemsee (wir berichteten bereits kurz), allerdings mit einigen Änderungen.
Der Fördersatz des Staates für die Neukonzeption des Chiemseeuferweges in den einzelnen Anliegergemeinden des Bayerischen Meeres beträgt im Allgemeinen 50 Prozent, richtet sich aber nach der Steuerkraft der einzelnen Mitgliedsgemeinden des AZV. Gstadt als finanzstarke Kommune hätte gar nichts bekommen und «wir wären im Regen stehen geblieben», so Bürgermeister Bernhard Hainz in der jüngsten Sitzung.
«Zähe Nachverhandlungen», zuerst in der Bürgermeisterrunde des AZV und dann mit der Regierung von Oberbayern hätten bewirkt, dass für die Gemeinde der Mindestfördersatz in Höhe von 30 Prozent zugesagt worden sei, erklärte der Bürgermeister. Er habe es nicht verstehen können, dass mit zweierlei Maß gemessen werden solle, da die Gemeinde im vorigen Jahr für den Radwegbau «Via Julia», entlang der Staatsstraße Eggstätt-Seebruck, doch eine Förderung von 30 Prozent erhalten hatte.
Hainz ließ auch nicht unerwähnt, dass er schließlich gedroht habe, aus dem Projekt für den Uferwegneubau auszusteigen, wenn es für Gstadt keine Förderung geben solle.
Bei der Beratung über die Übertragung der Straßenbaulast an den AZV hatte der Geschäftsführer des Verbandes, Thomas Weimann, zuerst über die geplanten Änderungen der Verbandssatzung berichtet, nach der auch Beschlüsse zu Angelegenheiten des Chiemseerundweges einstimmig erfolgen müssen (wir berichteten) und durch das Abstimmungsverhalten einer Gemeinde Maßnahmen in einer anderen Mitgliedsgemeinde, die die übrigen Kommunen nicht berühre, nicht blockiert werden können.
Die Straßenbaulast für die neu zu errichtenden oder zu ändernden Teile des Chiemseeuferweges in der Gemeinde wurde vom Gremium einstimmig auf den AZV übertragen. Allerdings darf der Verband neu zu bauende Teilabschnitte ausschließlich nach den Vorgaben der Gemeinde verwirklichen. Außerdem legt die Gemeinde den Umfang der Ausschreibung, das jährliche Finanzvolumen und die Bauabschnitte vorab fest. Weiterhin darf es für die Deckung des Finanzbedarfs keine gesonderte Chiemseerundweg-Umlage geben - auch in den kommenden Jahren nicht.
Großen Wert legte der Gemeinderat bei der Übertragung der Straßenbaulast auf die Festlegung, dass diese nach Abschluss der Baumaßnahmen intern vertraglich wieder auf die Gemeinde rückübertragen wird.
Zugestimmt hat der Gemeinderat auch der Planung für die Trassenführung des Chiemseeuferweges in Gstadt und Gollenshausen (wir berichten darüber noch gesondert). th