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Ruhezonen für Vögel, Fische und Schilf am Chiemsee

Quelle: Regierung von Oberbayern, Landratsamt Rosenheim, Landratsamt Traunstein / 22.12.2013

Das "Bayerische Meer" mit seiner besonders reizvollen Umgebung ist wichtig für Erholung und Tourismus. Zugleich ist der Chiemsee für den Schutz der Natur international sehr bedeutend. Aufgrund zahlreicher Nutzungsinteressen ist die Natur am See in Bedrängnis geraten. Es gilt, die Interessen so zu verteilen, dass alle leben können: Naturnutzer ebenso wie Pflanzen und Tiere.

Die Ruhezonen sind ein herausragendes Beispiel für "Naturschutz mit dem Menschen". Sie wurden von den Naturschutzbehörden zusammen mit örtlichen Interessenvertretern entwickelt. Der Mensch soll nicht ausgesperrt werden. Vielmehr soll an wenigen für die Natur besonders bedeutsamen Stellen für die notwendige Ungestörtheit gesorgt werden. Wo es vereinbar ist, sind die Ruhezonen zeitlich befristet.

Was bedeuten die Ruhezonen für Sie?

  • Die Ruhezonen dürfen nicht mit Wasserfahrzeugen aller Art befahren werden, Schwimmen und Ankern sind nicht erlaubt. Es gibt ganzjährige Ruhezonen sowie von 1. März bis 31. Juli befristete Ruhezonen. Die Eckpunkte der Ruhezonen sind im Wasser mit Bojen möglichst sparsam markiert, um eine "Möblierung" der Landschaft mit Schildern zu vermeiden.

Eine Anzahl verschiedener Medien, wie z.B. Informationsplakate und -schilder, Bootsaufkleber, Bojenschilder und ein Faltblatt sollen die Seenutzer über die Ruhezonen informieren und gleichzeitig die Gründe für die Notwendigkeit der Ruhezonen darlegen. Alle Medien sind bei der Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim erhältlich. (Kontakt siehe Faltblatt)

Informationsschild / Informationsplakat

  • Die Informationsplakate und Informationsschilder wurden an wichtigen Bootseinlass- und Badestellen rund um den Chiemsee angebracht. Sie sollen die Seenutzer über die Ruhezonen informieren und gleichzeitig die Gründe für die Notwendigkeit der Ruhezonen darlegen.

Bojenschild

  • Die Eckpunkte der Ruhezonen sind im Wasser mit Bojen möglichst sparsam markiert, um eine "Möblierung" der Landschaft mit Schildern zu vermeiden. Auf nebenstehendem Foto sind die beiden unterschiedlichen Bojenschilder (Ruhezone vom 1.3. - 31.7. und ganzjährige Ruhezone) abgebildet.

Aufkleber

  • Die Aufkleber wurden an alle Bootsverleiher verteilt und in jedem Leihboot angebracht, um Bootsleiher über die Ruhezonen zu informieren.

Faltblatt

  • Das Faltblatt enthält alle notwendigen Informationen zu den Ruhezonen und kann u.a. bei den Tourist-Infos am Chiemsee bezogen bzw. jetzt direkt aus dem Ordner "Informationsmaterial" heruntergeladen werden.

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